Baumkontrolle im Herbst: Pflichten in Berlin

· W & G Bau- und Facilitymanagement · 4 Min. Lesezeit
Baumkontrolle im Herbst: Pflichten in Berlin

Der Hausmeister steht am Montagmorgen im Innenhof einer Wohnanlage in Berlin-Steglitz und schiebt mit dem Fuß einen abgebrochenen Ast zur Seite. Über ihm hat die alte Kastanie ihre Blätter fast vollständig verloren, und zwischen den Zweigen zeichnet sich eine Rissstelle ab, die im Sommer unter dem Laub verborgen war. Genau jetzt, im unbelaubten Zustand, lässt sich der Zustand eines Baumes besonders gut beurteilen – und genau jetzt stellt sich für viele Grundstückseigentümer in Berlin die Frage, welche Pflichten sie eigentlich haben, wenn von ihren Bäumen eine Gefahr ausgehen könnte.

Warum die Verkehrssicherungspflicht für Bäume jetzt zählt

Eine feste gesetzliche Vorschrift, wie oft ein Baum kontrolliert werden muss, gibt es nicht. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht wurde von der Rechtsprechung aus § 823 BGB entwickelt: Wer als Eigentümer ein Grundstück mit Baumbestand hat, muss dafür sorgen, dass von diesen Bäumen keine erkennbare Gefahr für Passanten, Fahrzeuge oder Nachbargrundstücke ausgeht. Bricht ein morscher Ast ab oder stürzt ein Baum um und verursacht dabei einen Schaden, kann der Eigentümer dafür haften, wenn er erkennbare Warnzeichen übersehen oder notwendige Kontrollen versäumt hat.

Der Herbst ist dafür ein günstiger Zeitpunkt: Mit dem Laubfall werden Kronenaufbau, Totholz, Rindenschäden und Pilzfruchtkörper sichtbar, die im belaubten Zustand kaum zu erkennen sind. Viele Fachleute empfehlen deshalb zwei Kontrollzyklen pro Jahr – einen im belaubten und einen im unbelaubten Zustand –, damit beide Blickwinkel auf den Baum abgedeckt sind.

Wie eine Baumkontrolle in der Praxis abläuft

Für die meisten Bäume reicht zunächst eine visuelle Kontrolle vom Boden aus. Dabei wird der Baum systematisch von allen Seiten betrachtet: Stammfuß, Stammverlauf, Kronenansätze und die äußeren Astbereiche. Ältere Bäume, Bäume an stark frequentierten Wegen, in der Nähe von Spielplätzen oder mit bereits bekannten Vorschäden sollten in kürzeren Abständen kontrolliert werden als junge, gesunde Bäume an unauffälligen Standorten. Fällt bei der Sichtkontrolle etwas auf, folgt bei Bedarf eine eingehendere Untersuchung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft, etwa mit Klangprüfung oder weiteren Diagnosemethoden.

Wichtig für Eigentümer: Auch wer eine Fachfirma mit der Kontrolle beauftragt, ist damit nicht automatisch aus der Haftung entlassen. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Auftrag sorgfältig vergeben, die Firma angemessen angewiesen und das Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert wird. Deshalb lohnt es sich, Kontrolltermine, Befunde und daraus abgeleitete Maßnahmen schriftlich festzuhalten – im Streitfall ist eine lückenlose Dokumentation oft der entscheidende Nachweis dafür, dass der Eigentümer seiner Pflicht nachgekommen ist.

Typische Punkte, auf die bei einer Baumkontrolle geachtet wird:

  • Totholz und abgestorbene Kronenteile
  • Risse, Höhlungen oder Ausbuchtungen am Stamm
  • Pilzfruchtkörper oder Fäulnis am Stammfuß
  • Schiefstand oder gelockerte Wurzelanläufe nach Sturm
  • Abstand der Kronen zu Wegen, Parkplätzen und Spielbereichen

Besonderheiten für Grundstückseigentümer in Berlin

In Berlin ist bei Pflegeschnitt oder Fällung zusätzlich die Berliner Baumschutzverordnung zu berücksichtigen: Geschützte Bäume dürfen nicht ohne Genehmigung des zuständigen Bezirksamts gefällt oder stark zurückgeschnitten werden, selbst wenn ein Rückschnitt aus Sicherheitsgründen sinnvoll erscheint. Bei akuter Gefahr, etwa einem sichtbar abbruchreifen Ast über einem Gehweg, sind kurzfristige Sicherungsmaßnahmen in der Regel trotzdem möglich – dokumentieren Sie den Zustand vor der Maßnahme aber nach Möglichkeit mit Fotos. Für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und öffentlich zugängliche Grundstücke empfiehlt es sich, die Baumkontrolle in den jährlichen Pflegeplan der Außenanlagen aufzunehmen, statt sie als Einzelmaßnahme zu behandeln. So lässt sich der Herbstrückschnitt mit der Kontrolle verbinden, und Auffälligkeiten werden nicht erst im nächsten Sturm entdeckt.

Gerade bei größeren Liegenschaften mit mehreren Bäumen unterschiedlichen Alters hilft eine Übersicht, welcher Baum zuletzt wann kontrolliert wurde und welche Maßnahmen offen sind. Diese Übersicht lässt sich gut in die laufende Gartenpflege integrieren, sodass Kontrolle, Pflegeschnitt und Dokumentation aus einer Hand koordiniert werden und nichts durch den Winter unbemerkt bleibt.

Fazit: Herbst als Zeitfenster nutzen

Der unbelaubte Zustand im Herbst bietet die Chance, Kronen und Stämme gründlich zu begutachten, bevor Winterstürme den Baumbestand zusätzlich belasten. Eigentümer, die diese Kontrolle regelmäßig durchführen und dokumentieren, verringern ihr Haftungsrisiko und erhalten gleichzeitig wertvolle Bäume auf ihrem Grundstück. Eine Kombination aus fachkundiger Sichtkontrolle, sauberer Dokumentation und, wo nötig, einer Genehmigung nach der Berliner Baumschutzverordnung schafft dafür eine solide Grundlage.

Als Gartenpflege-Partner übernehmen wir für Wohn- und Gewerbeobjekte in Berlin die regelmäßige Kontrolle und Pflege von Grünflächen und Baumbestand und stimmen uns dabei eng mit dem zuständigen Hausmeisterdienst vor Ort ab.

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Ihr Team von W & G Bau- und Facilitymanagement