Facility Management Berlin: Winterdienst rechtzeitig planen
Mitte Oktober liegt an manchen Morgen schon der erste Reif auf den Gehwegen entlang der Karl-Marx-Allee, und wer als Eigentümer oder Hausverwaltung durch sein Objekt geht, stellt sich unweigerlich die gleiche Frage: Steht der Winterdienst für die kommende Saison eigentlich schon? Erfahrungsgemäß ist genau das der Punkt, an dem es in vielen Liegenschaften noch hakt – nicht, weil niemand daran denkt, sondern weil der erste Schnee meist schneller kommt als der letzte Vertrag unterschrieben ist. Bis es so weit ist, bleibt noch Zeit, Zuständigkeiten zu klären, Flächen zu erfassen und mit einem Dienstleister einen verlässlichen Ablauf für die Saison festzulegen.
Wer haftet, wenn auf dem Gehweg etwas passiert?
Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege liegt rechtlich zunächst beim Land Berlin, wird über die Straßenreinigungssatzungen der Bezirke jedoch auf die Anlieger übertragen – also auf Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte. Diese Pflicht lässt sich vertraglich an eine Hausverwaltung, an Mieter oder an einen externen Dienstleister weitergeben. Die Verantwortung dafür, dass tatsächlich geräumt und gestreut wird, bleibt aber bei der Eigentümerseite. Nach der Rechtsprechung genügt es nicht, einen Winterdienst zu beauftragen und sich dann zurückzulehnen: Wer einen Dienstleister einsetzt, muss auch kontrollieren, ob dieser seine Aufgabe zuverlässig erfüllt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Berlin, die mehrere Objekte verwalten, ist das ein Argument, die Organisation des Winterdienstes nicht erst beim ersten Glätteeinbruch anzugehen. Kommt es durch einen ungeräumten oder ungestreuten Gehweg zu einem Sturz, stellt sich im Streitfall häufig die Frage, ob und wie die Räum- und Streupflicht an diesem Tag tatsächlich erfüllt wurde – eine lückenlose Organisation kann hier helfen, den Ablauf nachvollziehbar zu machen.
Diese Eckpunkte sollten Sie für die Saison kennen
Die konkreten Vorgaben unterscheiden sich im Detail je nach Bezirk, einige Grundsätze gelten in Berlin aber durchgängig:
- Werktags muss der Gehweg in der Regel bis etwa 7 Uhr geräumt und bei Glätte gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis etwa 9 Uhr.
- Die Räumpflicht endet üblicherweise am frühen Abend, oft gegen 20 Uhr, danach beginnt am nächsten Morgen die Pflicht erneut.
- Gehwege sollten auf einer Mindestbreite von rund 1,5 Metern von Schnee und Eis befreit werden, damit ein gefahrloses Passieren möglich ist.
- Bei Schnee- und Eisglätte sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt vorgesehen; der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen ist in vielen Berliner Bezirken eingeschränkt oder Ausnahmefällen vorbehalten.
- Für Zugänge mit viel Publikumsverkehr, Rampen, Treppen und Stellplätze gelten häufig zusätzliche Sorgfaltsanforderungen.
Diese Punkte ersetzen keine rechtliche Einzelfallprüfung, geben aber eine Orientierung dafür, worauf es in der Praxis ankommt.
Jetzt planen, statt beim ersten Schnee zu reagieren
Eine Objektbegehung vor Beginn der Saison hat sich in der Praxis bewährt: Dabei werden die relevanten Flächen erfasst, erkennbare Risiken bewertet und Besonderheiten wie Eingänge mit hohem Publikumsverkehr, Rampen oder Tiefgaragenzufahrten festgehalten. Darauf aufbauend lässt sich mit dem Winterdienst-Dienstleister ein klarer Einsatzplan abstimmen – mit Reaktionszeiten, Zuständigkeiten für Wochenenden und Feiertage sowie einer Vertretungsregelung bei Ausfall. Ebenso wichtig ist die Dokumentation der einzelnen Einsätze: Uhrzeit, Wetterlage und geräumte Flächen schriftlich festzuhalten, erleichtert es im Streitfall, den ordnungsgemäßen Ablauf nachzuweisen. Wer diese Abstimmung erst während des ersten Schneefalls beginnt, verliert wertvolle Zeit und geht ein höheres Risiko ein, dass einzelne Flächen zu spät oder gar nicht berücksichtigt werden.
Worauf es bei der Auswahl des Dienstleisters ankommt
Nicht jeder Winterdienst passt gleich gut zu jedem Objekt. Neben dem Preis lohnt sich ein Blick auf organisatorische Details, die im Ernstfall den Unterschied machen: Wie schnell kann der Dienstleister nach Einsetzen von Schneefall oder Glätte tatsächlich vor Ort sein, auch an Wochenenden und Feiertagen? Gibt es eine Vertretungsregelung, falls Fahrzeuge oder Personal ausfallen? Und wird jeder Einsatz dokumentiert, sodass sich im Nachhinein nachvollziehen lässt, wann welche Fläche behandelt wurde? Diese Fragen vorab zu klären, ist deutlich einfacher als während eines akuten Wintereinbruchs nach einem verlässlichen Ansprechpartner zu suchen.
Koordination über mehrere Liegenschaften hinweg
Gerade wenn mehrere Objekte in unterschiedlichen Berliner Bezirken zu betreuen sind, wird die Abstimmung schnell unübersichtlich: unterschiedliche Satzungen, unterschiedliche Ansprechpartner, unterschiedliche Einsatzzeiten. Im Facility Management führen wir Winterdienst, Kontrolle und Dokumentation für mehrere Liegenschaften an einer Stelle zusammen, sodass Eigentümerinnen und Eigentümer einen einheitlichen Überblick über den Status jedes Objekts behalten, statt mit mehreren Dienstleistern einzeln kommunizieren zu müssen. Mehr zu unserem Leistungsspektrum in diesem Bereich finden Sie unter Facility Management.
Ob ein einzelnes Objekt oder ein größeres Portfolio: Je früher die Zuständigkeiten für den Winterdienst geklärt sind, desto gelassener lässt sich der erste Schneefall in Berlin erwarten. Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Liegenschaft für die Saison bereits ausreichend abgesichert ist, nehmen Sie über unsere Kontaktseite Kontakt zu uns auf.
Sie möchten wissen, welches Konzept zu Ihrer Immobilie passt? Sprechen Sie uns unverbindlich an.
Ihr Team von W & G Bau- und Facilitymanagement


