Laubbeseitigung in Berlin: Pflichten für Eigentümer

· W & G Bau- und Facilitymanagement · 4 Min. Lesezeit
Laubbeseitigung in Berlin: Pflichten für Eigentümer

Montagmorgen in einem Altbau-Innenhof in Neukölln: Über Nacht hat der Wind die ersten großen Mengen Laub von den Straßenbäumen auf den Gehweg und in die Hauseinfahrt getragen. Die nassen Blätter kleben auf dem Pflaster, eine Bewohnerin rutscht beim Griff zur Mülltonne beinahe aus. Szenen wie diese spielen sich in Berlin jeden Herbst tausendfach ab – und sie zeigen, warum die Laubbeseitigung weit mehr ist als eine lästige Pflicht. Sie betrifft die Sicherheit aller, die ein Grundstück betreten, und damit auch die Haftung der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Wer muss das Laub in Berlin beseitigen?

Grundsätzlich sind die Berliner Bezirke beziehungsweise die BSR für die Reinigung der öffentlichen Straßen zuständig. Über die Straßenreinigungssatzung wird die Pflicht für die Gehwege vor den Grundstücken jedoch häufig auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen. Das bedeutet: Als Eigentümer oder Verwalter einer Immobilie tragen Sie in der Regel die Verkehrssicherungspflicht für den Gehwegabschnitt direkt vor Ihrem Haus. Für private Flächen wie Innenhöfe, Zuwege, Stellplätze oder Tiefgaragenzufahrten gilt diese Pflicht ohnehin uneingeschränkt, unabhängig von einer Satzung.

Wichtig ist dabei: Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich vertraglich übertragen, etwa an einen Hausmeisterdienst oder an Mieterinnen und Mieter. Eine solche Übertragung muss jedoch klar und schriftlich geregelt sein. Als Eigentümer bleiben Sie auch dann in der Kontrollpflicht und sollten regelmäßig prüfen, ob die vereinbarten Räumzeiten tatsächlich eingehalten werden. Seit der WEG-Reform gilt zudem: Bei Eigentumswohnungen liegt die Verantwortung bei der Eigentümergemeinschaft selbst, nicht automatisch bei der Hausverwaltung.

Wie oft und wie gründlich muss geräumt werden?

Eine feste Formel, nach der Häufigkeit und Umfang der Laubbeseitigung bemessen werden, gibt es nicht. Gerichte orientieren sich im Streitfall an der tatsächlichen Gefahrenlage: Wie viel Laub fällt an, wie stark ist die Fläche frequentiert, wie nass und damit rutschig sind die Blätter? Nach starkem Wind oder Regen kann mehrfache Kontrolle am Tag notwendig sein, an ruhigeren Tagen reicht ein Blick am Morgen. Üblich ist, dass Gehwege werktags in den frühen Morgenstunden und an Wochenenden etwas später passierbar sein müssen, wie es viele kommunale Satzungen vorsehen.

Für die Praxis empfiehlt sich ein fester Kontrollrhythmus statt eines starren Kalenders. Wer die Reinigung dokumentiert – etwa mit Uhrzeit, Zustand der Fläche und durchgeführter Maßnahme –, kann im Schadensfall belegen, dass der Sorgfaltspflicht nachgekommen wurde. Gerade bei größeren Wohnanlagen, Gewerbeobjekten oder Objekten mit Publikumsverkehr lohnt sich dafür ein strukturierter Reinigungsplan, der Zuständigkeiten und Zeiten eindeutig festlegt.

Laub richtig entsorgen

Neben dem reinen Zusammenkehren stellt sich die Frage der Entsorgung. Laub einfach auf die Straße oder auf öffentliches Straßenland zu kehren, ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Kleinere Mengen aus dem eigenen Garten lassen sich über die Biotonne entsorgen oder im eigenen Kompost verwerten. Für größere Mengen bietet die BSR gesonderte Abholmöglichkeiten über Laubsäcke oder eine Laub- und Gartenabfalltonne an, die sich über das Kundenportal bestellen lässt. Das Verbrennen von Laub im Garten ist in Berlin nicht gestattet.

Für Eigentümer größerer Grundstücke, Wohnanlagen oder Gewerbeimmobilien lohnt sich eine vorausschauende Planung der Entsorgungslogistik, damit Laubsäcke oder Tonnen rechtzeitig bereitstehen und nicht erst dann organisiert werden, wenn die Mengen bereits kaum noch zu bewältigen sind. Gerade auf Flächen mit viel Baumbestand sammelt sich im Oktober und November innerhalb weniger Tage erneut Laub an, sodass sich Entsorgung und Räumung sinnvoll aufeinander abstimmen lassen.

Typische Flächen, die im Herbst besondere Aufmerksamkeit brauchen:

  • Gehwege und Zuwege direkt vor dem Grundstück
  • Hauseingänge, Treppen und Rampen
  • Innenhöfe und Wege zu Mülltonnenplätzen
  • Stellplätze, Zufahrten und Tiefgarageneinfahrten
  • Spielplätze und Gemeinschaftsflächen auf dem Grundstück

Verlässliche Organisation statt Improvisation

Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen bedeutet die Laubsaison vor allem eines: verlässliche Organisation. Wer die Zuständigkeiten klar regelt, Kontrollen dokumentiert und die Entsorgung im Blick hat, reduziert das Haftungsrisiko und sorgt gleichzeitig für ein gepflegtes Erscheinungsbild der Immobilie. Wir von W & G Bau- und Facilitymanagement übernehmen für Berliner Objekte die regelmäßige Begehung, Räumung und Entsorgung in der Laubsaison – abgestimmt auf die Größe der Fläche, den Baumbestand und die Nutzung des Grundstücks. So behalten Sie den Überblick, auch wenn der Wind über Nacht wieder für neue Arbeit gesorgt hat.

Als Ergänzung zur Gartenpflege lässt sich die Laubbeseitigung gut mit den regelmäßigen Kontrollgängen unseres Hausmeisterdienstes verbinden, sodass Gehwege, Eingänge und Gemeinschaftsflächen durchgehend im Blick bleiben.

Sie möchten wissen, welches Konzept zu Ihrer Immobilie passt? Sprechen Sie uns unverbindlich an.
Ihr Team von W & G Bau- und Facilitymanagement