Brandsicherheitswache bei Bauarbeiten in Berlin
Ein Handwerker kniet in einer Altbauwohnung in Berlin-Charlottenburg, der Trennschleifer kreischt durch ein altes Heizungsrohr. Funken sprühen gegen die Holzbalkendecke, verschwinden in einer Ritze zwischen den Dielen. Niemand achtet weiter darauf – die Arbeit ist ja fast fertig. Genau in solchen Momenten entstehen Brände, die erst Stunden später bemerkt werden, wenn längst niemand mehr auf der Baustelle ist. Für Eigentümer, Hausverwaltungen und ausführende Betriebe stellt sich deshalb regelmäßig die Frage: Wann braucht eine Baustelle mit Schweiß-, Trenn- oder Lötarbeiten eine Brandsicherheitswache – und was gehört eigentlich dazu?
Warum Funkenflug bei Bauarbeiten unterschätzt wird
Schweißen, Trennschleifen, Löten oder Auftauen mit offener Flamme zählen zu den sogenannten feuergefährlichen Arbeiten. Das Risiko liegt weniger im sichtbaren Funkenflug selbst als in dem, was danach passiert: Glühende Partikel wandern durch Fugen, Kabelkanäle oder Deckenhohlräume und können dort über Stunden unbemerkt schwelen, bevor ein offenes Feuer entsteht. Gerade in Berliner Bestandsbauten mit Holzbalkendecken, alten Dämmstoffen oder engen Installationsschächten ist dieses Risiko besonders hoch, weil sich Glutnester in schwer einsehbaren Bereichen festsetzen können. Wird währenddessen niemand mit dem gezielten Blick auf mögliche Brandherde eingesetzt, bleibt das Risiko oft unentdeckt, bis es zu spät ist.
Wann eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben ist
Grundlage für den Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten ist die DGUV Information 205-002 „Feuergefährliche Arbeiten sicher ausführen". Sie sieht vor, dass vor Beginn solcher Tätigkeiten ein Erlaubnisschein ausgestellt wird, in dem die Gefährdungsbeurteilung, die notwendigen Schutzmaßnahmen und – falls erforderlich – der Einsatz einer Brandwache festgehalten werden. Zusätzlich verlangen viele Gebäudeversicherer eine Brandwache nach den Vorgaben der VdS-Richtlinie 2008, insbesondere wenn in brandempfindlicher Umgebung gearbeitet wird, etwa in der Nähe von Dämmmaterial, Holzkonstruktionen oder brennbaren Lagerbeständen. Für Veranstaltungsstätten, Versammlungsräume und größere Baustellen kann außerdem die Berliner Betriebsverordnung für bauliche Anlagen eine Brandsicherheitswache vorsehen. Ob im konkreten Fall eine Wache erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung vor Ort – pauschal beantworten lässt sich das nicht. Bei Zweifeln lohnt sich ein Blick in unser Leistungsangebot zur Brandsicherheitswache, wo wir den Ablauf für unterschiedliche Einsatzorte einordnen.
Ablauf einer Brandwache bei Heißarbeiten
Eine sorgfältig organisierte Brandwache begleitet die Arbeiten nicht nur während der eigentlichen Schweiß- oder Trennarbeiten, sondern auch danach. Typische Aufgaben umfassen:
- Sichtkontrolle des Arbeitsbereichs sowie angrenzender Räume, Decken und Wanddurchbrüche während der Arbeiten
- Bereithalten geeigneter Löschmittel in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes
- Regelmäßige Kontrollgänge nach Abschluss der Arbeiten, da Glutnester erst mit Verzögerung sichtbar werden
- Dokumentation der Kontrollen und Rückmeldung an die verantwortliche Person vor Ort
- Freigabe des Bereichs erst nach abgeschlossener Nachkontrolle gemäß Erlaubnisschein
Wie lange eine Nachbrandwache dauert, schreibt kein Gesetz pauschal vor – maßgeblich ist die im Erlaubnisschein festgelegte Zeitspanne, die sich an der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung orientiert. In der Praxis hat sich eine unmittelbare Wache direkt im Anschluss an die Arbeiten bewährt, ergänzt um wiederkehrende Kontrollgänge über mehrere Stunden, insbesondere wenn sensible Bauteile wie Holzdecken oder Dämmschichten betroffen waren.
Wer eine Brandwache übernehmen darf
Nicht jede Person, die gerade auf der Baustelle verfügbar ist, darf die Rolle der Brandwache übernehmen. Erforderlich ist eine Unterweisung in den Aufgaben der Selbsthilfe-Brandwache, das sichere Bedienen von Feuerlöschern sowie die Fähigkeit, Anzeichen eines beginnenden Schwelbrands frühzeitig zu erkennen. Bei größeren Objekten, Veranstaltungsstätten oder besonders sensiblen Bereichen ist häufig eine Person mit einer weitergehenden Qualifikation vorgesehen, etwa mit einer Ausbildung im Bereich Brandschutz oder vergleichbarer Erfahrung im Umgang mit Löschmitteln und Alarmierungswegen. Für ausführende Betriebe bedeutet das in der Praxis: Die Brandwache sollte nicht nebenbei von einem Mitarbeiter mit übernommen werden, der eigentlich mit anderen Aufgaben beschäftigt ist, sondern als eigenständige, konzentrierte Aufgabe eingeplant werden. Wird die Wache extern beauftragt, lässt sich zudem dokumentieren, dass die Anforderungen aus Erlaubnisschein und Versicherungsvorgaben eingehalten wurden – ein Punkt, der im Schadensfall relevant werden kann.
Brandschutz als Teil der Baustellenorganisation
Brandsicherheitswache ist selten ein isoliertes Thema – sie gehört in ein größeres Gefüge aus Baustellenorganisation, Terminkoordination und Gewerkeabstimmung. Wer Sanierungen, Umbauten oder Modernisierungen in Berlin plant, profitiert davon, Brandschutzmaßnahmen frühzeitig mit der übrigen Baustellenkoordination zu verzahnen, statt sie erst kurz vor den Heißarbeiten zu organisieren. Das gilt besonders bei laufendem Betrieb, etwa wenn in Schulen, Kitas oder bewohnten Mehrfamilienhäusern gearbeitet wird und Bewohner oder Nutzer während der Arbeiten anwesend bleiben. Unsere Baubetreuung bindet solche Schutzmaßnahmen von Anfang an in die Projektplanung ein, damit am Tag der Arbeiten alle Beteiligten wissen, wer wofür verantwortlich ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre geplanten Arbeiten eine Brandwache erfordern, sprechen Sie uns frühzeitig über unsere Kontaktseite an – gemeinsam lässt sich klären, welcher Aufwand für Ihr Vorhaben angemessen ist.
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Ihr Team von W & G Bau- und Facilitymanagement


