Brandsicherheitswache Berlin: Pflicht bei Veranstaltungen

· W & G Bau- und Facilitymanagement · 4 Min. Lesezeit

Freitagabend, ein lauer Sommerabend im Juli: Auf einer Bühne im Innenhof eines Berliner Gewerbehofs läuft der letzte Soundcheck für ein Firmenfest, Scheinwerfer flackern, eine Nebelmaschine wird getestet. Der Veranstalter hat an Catering, Technik und Gästeliste gedacht – doch eine Frage taucht erst kurz vorher auf: Braucht diese Veranstaltung eigentlich eine Brandsicherheitswache? In der Berliner Open-Air-Saison zwischen Frühsommer und Spätsommer stellt sich diese Frage bei zahlreichen Konzerten, Firmenfeiern und Straßenfesten in der Stadt. In Berlin ist das keine Kann-Bestimmung, sondern für bestimmte Veranstaltungsformen gesetzlich geregelt – und wer die Anforderungen erst kurz vor dem Termin klärt, gerät leicht in Zeitdruck.

Wann eine Brandsicherheitswache in Berlin vorgeschrieben ist

Grundlage ist die Berliner Betriebs-Verordnung (BetrVO) in Verbindung mit der Versammlungsstättenverordnung. Danach muss bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche eine Brandsicherheitswache anwesend sein. Auch bei technischen Proben vor einer Veranstaltung gilt diese Pflicht bereits. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde oder die Berliner Feuerwehr eine Brandsicherheitswache anordnen, sobald von einer Veranstaltung eine erhöhte Brandgefahr ausgeht.

In der Praxis betrifft das zum Beispiel:

  1. Konzerte und Bühnenshows mit größeren Szenenflächen
  2. den Einsatz von Pyrotechnik, offenem Feuer oder Nebelmaschinen
  3. Messen und Ausstellungen mit hoher Besucherzahl in Hallen
  4. Firmenfeiern und Galas mit aufwendiger Bühnen- und Lichttechnik
  5. Volksfeste und Open-Air-Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Ob im Einzelfall eine Brandsicherheitswache erforderlich ist, entscheidet letztlich die zuständige Behörde beziehungsweise die Berliner Feuerwehr im Rahmen der Genehmigung. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Größe der Szenenfläche, die Zahl der erwarteten Gäste, die Bauart der Location und die eingesetzte Technik. Auch bei Veranstaltungen in Zelten, in denkmalgeschützten Sälen oder in Gebäuden mit nur einem Rettungsweg kann eine Brandsicherheitswache verlangt werden, selbst wenn die Fläche formal unter der 200-Quadratmeter-Grenze liegt. Veranstalter sollten diese Frage frühzeitig klären, denn eine kurzfristig organisierte Brandsicherheitswache lässt sich gerade in der Berliner Sommersaison mit vielen parallelen Veranstaltungen nicht immer gewährleisten.

Aufgaben der Brandsicherheitswache während der Veranstaltung

Die Brandsicherheitswache übernimmt ausschließlich Aufgaben, die mit vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz sowie der Rettung von Personen bei Feuer oder anderen Gefahren zusammenhängen. Dazu gehört, die Einhaltung der Brandschutzauflagen und der für die Veranstaltung festgelegten Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen. Werden Mängel festgestellt, die eine Gefahr darstellen oder die Wirksamkeit des Brandschutzes beeinträchtigen, ist die Betreiberin beziehungsweise der Betreiber oder deren Vertretung umgehend zu informieren. Anweisungen der Brandsicherheitswache sind während der Veranstaltung zu befolgen.

Damit ist die Brandsicherheitswache kein zusätzlicher Programmpunkt, sondern ein fester Bestandteil des Sicherheitskonzepts. In der Praxis heißt das: Vor Veranstaltungsbeginn werden Rettungswege, Notausgänge und Löscheinrichtungen kontrolliert, während der Veranstaltung wird der Bereich rund um Bühne und Technik im Blick behalten, und bei einer Störung – etwa einem technischen Defekt an der Lichtanlage oder auffälliger Rauchentwicklung – kann die Wache unmittelbar eingreifen und weitere Schritte einleiten. Diese kontinuierliche Präsenz unterscheidet die Brandsicherheitswache von einer einmaligen Brandschutzbegehung vor dem Event.

Wer darf die Brandsicherheitswache stellen?

Die Brandsicherheitswache kann durch die Berliner Feuerwehr gestellt werden oder, unter bestimmten Voraussetzungen, durch die Betreiberin oder den Betreiber selbst. Wer die Wache in Eigenregie organisiert, benötigt dafür eine ausreichende Anzahl qualifizierter Selbsthilfekräfte für den Brandschutz. Als Brandsicherheitswache eingesetzt werden dürfen nur Personen mit mindestens einer Truppführerausbildung oder einer entsprechenden Qualifikation als Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst. Eine solche Wache lässt sich daher nicht kurzfristig aus vorhandenem Personal zusammenstellen, sondern erfordert vorausschauende Planung deutlich vor dem Veranstaltungstermin.

Für Veranstalter bedeutet das in der Regel eine Entscheidung: Entweder die Anfrage bei der Berliner Feuerwehr stellen, deren Kapazitäten je nach Termin und Auslastung begrenzt sein können, oder einen externen Dienstleister mit entsprechend qualifiziertem Personal beauftragen. Letzteres bietet häufig mehr Flexibilität bei der Terminabstimmung, insbesondere wenn die Veranstaltung außerhalb der üblichen Bürozeiten stattfindet oder sich der Ablaufplan kurzfristig ändert.

Frühzeitige Planung erspart Stress vor der Veranstaltung

Wer in Berlin eine Veranstaltung mit Bühnentechnik, größerer Besucherzahl oder besonderen Effekten plant, sollte den Bedarf an einer Brandsicherheitswache bereits in der Genehmigungsphase klären – nicht erst wenige Tage vor dem Termin. Dazu gehört auch, das Sicherheitskonzept der Veranstaltung mit den übrigen Gebäude- und Anlagenthemen abzustimmen, etwa mit Fluchtwegen, Beschilderung und dem laufenden Facility Management der Immobilie. Wird die Brandsicherheitswache gemeinsam mit weiteren Sicherheits- und Hausmeisteraufgaben koordiniert, lassen sich Schnittstellen reduzieren und der organisatorische Aufwand für Veranstalter überschaubar halten.

Als Gebäudedienstleister mit Sitz in Berlin unterstützen wir Sie bei der Organisation der Brandsicherheitswache für Ihre Veranstaltung und stimmen die Einsatzplanung mit Ihrem Sicherheitskonzept ab. Nehmen Sie über unsere Kontaktseite Verbindung zu uns auf, um Termin und Personalbedarf frühzeitig zu klären.

Sie möchten wissen, welches Konzept zu Ihrer Immobilie passt? Sprechen Sie uns unverbindlich an.

Ihr Team von W & G Bau- und Facilitymanagement