Brandsicherheitswache für Messen in Berlin
Am Messedamm in Charlottenburg füllen sich die Hallen: Techniker verlegen Kabel, Standbauer schrauben Traversen zusammen, irgendwo surrt ein Akkuschrauber, und zwischen den halbfertigen Ständen riecht es noch nach frischer Farbe. Wenige Tage später strömen Tausende Besucherinnen und Besucher durch dieselben Gänge. Für Veranstalter, Hallenbetreiber und Aussteller in Berlin beginnt mit dem Herbst die intensivste Phase des Messe- und Kongresskalenders – und damit auch die Phase, in der Fragen zum Brandschutz besonders häufig auf den Tisch kommen.
Mit der IFA Berlin, die 2026 vom 4. bis 8. September auf dem Gelände der Messe Berlin stattfindet, startet traditionell eine Reihe großer Publikumsveranstaltungen, die sich bis in den Winter hinein fortsetzt. Für alle, die solche Veranstaltungen organisieren oder Räumlichkeiten dafür bereitstellen, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Frage: Wann ist eigentlich eine Brandsicherheitswache Pflicht, und wie lässt sich das im engen Zeitplan einer Messewoche organisieren?
Warum Messen und Kongresse besondere Anforderungen stellen
Messehallen und Kongresszentren sind bauordnungsrechtlich meist Versammlungsstätten. Für sie gilt in Berlin die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Anders als im Alltagsbetrieb eines Bürogebäudes kommen bei einer Messe mehrere Risikofaktoren gleichzeitig zusammen: viele Menschen auf begrenzter Fläche, technische Aufbauten mit Elektroinstallationen, Dekorationsmaterial, teils brennbare Standbauten sowie ein enger Auf- und Abbauzeitraum, in dem Schweiß- oder Trennarbeiten stattfinden können. Diese Kombination erhöht das Brandrisiko gegenüber dem normalen Gebäudebetrieb spürbar, auch wenn die einzelnen Elemente für sich genommen unauffällig wirken.
Hinzu kommt: Bei einer Veranstaltung mit mehreren Tausend Gästen zählt im Ernstfall jede Minute. Fluchtwege müssen frei bleiben, Löschmittel griffbereit sein, und jemand vor Ort muss wissen, wo sich Brandmeldeanlage, Hauptschalter und Notausgänge befinden. Genau hier setzt die Brandsicherheitswache an.
Wann eine Brandsicherheitswache Pflicht wird
Ob eine Brandsicherheitswache tatsächlich vorgeschrieben ist, entscheidet nach der VStättVO in der Regel die zuständige Behörde im Rahmen der Veranstaltungsgenehmigung – abhängig von Größe, Nutzung und Gefährdungslage der jeweiligen Veranstaltung. Typische Auslöser, die in der Praxis immer wieder zu einer Pflicht führen, sind unter anderem:
- Einsatz von Pyrotechnik, Nebelmaschinen oder offenen Flammen auf der Bühne oder am Stand
- Schweiß-, Trenn- oder andere Heißarbeiten während des Auf- oder Abbaus
- Großveranstaltungen mit hoher Besucherzahl auf vergleichsweise kleiner Fläche
- Sonderflächen und Bühnenbereiche mit mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche
- Temporäre Bauten, Tribünen oder aufwendige Dekorationen mit erhöhter Brandlast
Wichtig für Veranstalter: Diese Einschätzung sollte nicht erst kurz vor der Messe erfolgen. Wer frühzeitig mit dem zuständigen Ordnungsamt beziehungsweise der Berliner Feuerwehr klärt, ob und in welchem Umfang eine Brandsicherheitswache erforderlich ist, vermeidet Nachforderungen in letzter Minute und damit unnötigen Stress kurz vor Eröffnung.
Planung: So lässt sich der enge Zeitplan einer Messewoche organisieren
Zwischen Anlieferung, Standaufbau und Eröffnung liegen bei vielen Berliner Messen nur wenige Tage. Eine Brandsicherheitswache lässt sich in diesem Rahmen gut einplanen, wenn frühzeitig geklärt ist, für welche Zeiträume Personal benötigt wird: reicht die Besetzung während der Publikumstage aus, oder sind auch Auf- und Abbauphasen mit Heißarbeiten abzudecken? Erfahrene Kräfte übernehmen dabei unter anderem die Kontrolle der Fluchtwege, das Freihalten von Feuerwehrzufahrten, die Überwachung von Arbeiten mit erhöhter Brandgefahr und die Bereitschaft für den Ernstfall bis zum Eintreffen der Feuerwehr. Für Hallenbetreiber und Veranstalter, die parallel noch Standbau, Sicherheitskonzept und Genehmigungsverfahren koordinieren, kann es entlastend sein, den Brandschutz als eigenständigen, klar abgegrenzten Baustein an einen darauf spezialisierten Dienstleister zu übergeben.
Wer als Objekt- oder Hallenbetreiber ohnehin regelmäßig Veranstaltungen ausrichtet, profitiert davon, Brandsicherheitswache, Hausmeisterdienste und allgemeines Facility Management aus einer Hand abzustimmen – etwa wenn nach der letzten Messenacht auch Reinigung, Technikprüfung und kleinere Instandhaltungen anstehen. Unsere Facility-Management-Leistungen bündeln solche Aufgaben, sodass Veranstalter einen zentralen Ansprechpartner haben statt mehrerer Einzelgewerke.
Der Herbst als vorausschauende Planungsphase
Nach der IFA folgen in Berlin traditionell weitere Messen, Kongresse und größere Firmenevents, bevor im späteren Herbst die Vorbereitungen für Weihnachtsmärkte und Jahresabschlussveranstaltungen beginnen. Wer als Veranstalter mehrere Termine im Kalender hat, kann den Aufwand reduzieren, indem Genehmigungsunterlagen, Gefährdungsbeurteilung und Personalplanung für die Brandsicherheitswache einmal strukturiert aufgesetzt und dann für jede Veranstaltung angepasst werden, statt jedes Mal bei null zu beginnen. Das schafft Planungssicherheit für Veranstalter und Hallenbetreiber gleichermaßen und reduziert kurzfristige Abstimmungsschleifen mit den Behörden.
Unsere Brandsicherheitswache unterstützt Berliner Veranstalter, Messegesellschaften und Hallenbetreiber dabei, die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung praxisnah umzusetzen – von der ersten Einschätzung bis zur Besetzung während Auf-, Durchführungs- und Abbauphase. Für eine erste Einschätzung zu Ihrer konkreten Veranstaltung erreichen Sie uns über unsere Kontaktseite.
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Ihr Team von W & G Bau- und Facilitymanagement


