Gartenpflege in Berlin: Grünflächen sicher durch den Sommer

· W & G Bau- und Facilitymanagement · 4 Min. Lesezeit

Ein Innenhof in Berlin-Charlottenburg, Anfang Juli: Der Rasen zeigt braune Flecken, die Hecke zur Straße hin wuchert über den Gehweg, und ein Anwohner stolpert fast über eine herabhängende Ranke. Solche Szenen häufen sich in den Sommermonaten – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil Hitze und Trockenheit Grünflächen schneller altern lassen, als viele Eigentümer und Hausverwaltungen einplanen. Wer jetzt nicht gegensteuert, riskiert nicht nur einen ungepflegten Eindruck, sondern auch handfeste Haftungsfragen.

Hitze und Trockenheit fordern Grünflächen heraus

Berlin gehört zu den niederschlagsärmeren Regionen Deutschlands, und in Hitzeperioden ruft die Stadt regelmäßig dazu auf, junge Straßenbäume zusätzlich zu gießen, da ihr Wurzelwerk noch nicht tief genug reicht, um selbst Trockenphasen zu überstehen. Dasselbe gilt sinngemäß für Grünanlagen auf privaten und gewerblichen Grundstücken: Rasenflächen, Beete und frisch gepflanzte Sträucher brauchen in den Sommermonaten eine regelmäßige, auf den Standort abgestimmte Bewässerung. Wird sie versäumt, zeigen sich Trockenschäden oft erst Wochen später – und die Nachpflanzung kostet mehr als die vorausschauende Pflege.

Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Wohnanlagen bedeutet das: Ein fester Pflegeplan über die Vegetationsperiode ist sinnvoller als reaktives Handeln nach dem ersten sichtbaren Schaden. Auch die Mähhöhe spielt eine Rolle: Wird der Rasen in Hitzephasen zu kurz geschnitten, verdunstet der Boden schneller und die Grasnarbe erholt sich langsamer. Ein etwas höherer Schnitt im Sommer schont die Fläche und reduziert gleichzeitig den Bewässerungsbedarf.

Heckenschnitt und Verkehrssicherungspflicht: die rechtlichen Grenzen

Beim Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Gehölzen gilt bundesweit § 39 Bundesnaturschutzgesetz: Radikale Rückschnitte oder das „Auf-den-Stock-Setzen" sind zwischen dem 1. März und dem 30. September untersagt, um Brutzeiten von Vögeln zu schützen. Erlaubt sind in diesem Zeitraum lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, die den diesjährigen Zuwachs begrenzen, sofern keine besetzten Nester betroffen sind. Verstöße können je nach Einzelfall mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – das gilt für private Eigentümer ebenso wie für gewerbliche Grünpflegedienste.

Parallel dazu besteht die sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Als Grundstückseigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass Gehwege und angrenzende Verkehrsflächen nicht durch überhängende Äste, Hecken oder herabfallendes Geäst gefährdet werden. Wer diese Pflicht vernachlässigt, haftet im Schadensfall – etwa wenn ein Passant über eine überwucherte Hecke stolpert oder ein morscher Ast auf ein parkendes Fahrzeug fällt. Regelmäßige, dokumentierte Kontrollen des Grundstücks helfen, dieser Verantwortung nachzukommen. Bei vermieteten Objekten bleibt die Verkehrssicherungspflicht in der Regel beim Eigentümer beziehungsweise der Hausverwaltung, auch wenn einzelne Aufgaben an einen Grünpflegedienst übertragen werden – eine klare vertragliche Zuständigkeit ist deshalb wichtig.

Was zu einer professionellen Gartenpflege gehört

Ein tragfähiges Pflegekonzept berücksichtigt sowohl die gesetzlichen Fristen als auch die tatsächlichen Bedürfnisse der Grünflächen über das Jahr. Dazu zählen typischerweise:

  1. Regelmäßiges Rasenmähen und bedarfsgerechte Bewässerung in den Sommermonaten
  2. Schonender Form- und Pflegeschnitt an Hecken und Sträuchern innerhalb der erlaubten Zeiten
  3. Rückschnitt von Sichtachsen und Gehwegen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht
  4. Laub- und Unkrautentfernung sowie Pflege von Beeten und Wegeflächen
  5. Kontrolle von Bäumen und Gehölzen auf erkennbare Schäden oder Gefahrenstellen

Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist es oft praktikabler, diese Aufgaben in ein größeres Facility-Management-Konzept einzubinden, statt Gartenpflege, Reinigung und Hausmeisterdienste getrennt zu koordinieren. So lassen sich Termine bündeln und Zuständigkeiten klar regeln. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Gartenpflege.

Sinnvoll ist außerdem eine Abstimmung mit dem laufenden Hausmeisterdienst vor Ort: Während die Gartenpflege für den fachgerechten Rückschnitt und die Bewässerung zuständig ist, kann der Hausmeister zwischen den Pflegeterminen kleinere Auffälligkeiten wie umgeknickte Äste oder verstopfte Rinnsteine melden. So schließen sich Kontrolllücken, ohne dass zusätzlicher Koordinationsaufwand entsteht.

Vorausschauend statt reaktiv planen

Gerade in Berlin, wo Trockenperioden und strenge Schnittzeiten aufeinandertreffen, zahlt sich ein durchdachter Pflegekalender aus: Wer Bewässerung, Schnittmaßnahmen und Kontrollgänge über das Jahr verteilt statt sie kurzfristig nachzuholen, vermeidet sowohl Trockenschäden als auch rechtliche Risiken. Das gilt für Einzelgrundstücke ebenso wie für größere Wohn- und Gewerbeanlagen, bei denen mehrere Grünflächen gleichzeitig im Blick behalten werden müssen. Auch der Übergang in den Herbst gehört in diese Planung: Laubberäumung und die Vorbereitung der Pflanzflächen auf die kältere Jahreszeit lassen sich frühzeitig terminieren, statt sie erst bei den ersten fallenden Blättern zu organisieren. Für eine erste Einschätzung erreichen Sie uns über unsere Kontaktseite.

Sie möchten wissen, welches Konzept zu Ihrer Immobilie passt? Sprechen Sie uns unverbindlich an.

Ihr Team von W & G Bau- und Facilitymanagement