Laborreinigung in Berlin: Hygiene nach TRBA-Standard

· W & G Bau- und Facilitymanagement · 4 Min. Lesezeit
Laborreinigung in Berlin: Hygiene nach TRBA-Standard

Kurz vor acht Uhr morgens betritt die medizinisch-technische Assistentin eines Berliner Facharztlabors ihren Arbeitsplatz. Bevor die erste Probe analysiert wird, prüft sie, ob die Arbeitsflächen desinfiziert sind, die Abfallbehälter korrekt beschriftet sind und der Hygieneplan am Aushang aktuell ist. Was für Außenstehende nach Routine aussieht, ist in Wirklichkeit ein eng getakteter Ablauf, der auf klaren Vorgaben beruht. Für Praxislabore, Fachlabore und Diagnostikzentren in Berlin gehört eine durchdachte Reinigung fest zum Praxisalltag – und sie unterscheidet sich in Umfang und Anforderung deutlich von der Reinigung eines gewöhnlichen Büros.

Warum Laborreinigung besondere Sorgfalt braucht

In einem Labor wird nicht nur gereinigt, sondern gezielt Kontamination verhindert. Arbeitsflächen, Geräte und Böden kommen mit biologischen Arbeitsstoffen in Berührung, weshalb die Biostoffverordnung und die zugehörigen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) den Rahmen vorgeben. Die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" wurde erst kürzlich umfassend überarbeitet, die TRBA 500 mit ihren Hygienemindestanforderungen ist ebenfalls aktuell in Kraft. Beide Regelwerke verlangen, dass Reinigung und Desinfektion nicht nach Gefühl, sondern nach einem dokumentierten Plan erfolgen, der auf einer Gefährdungsbeurteilung basiert.

Für die Praxis bedeutet das: Jede Fläche wird einem Risikobereich zugeordnet, und für jeden Bereich ist festgelegt, womit, wie oft und mit welcher Einwirkzeit gereinigt oder desinfiziert wird. Eine Arbeitsplatte, auf der Proben verarbeitet werden, braucht andere Vorgaben als ein Flur oder ein Pausenraum. Genau diese Differenzierung unterscheidet die Laborreinigung von der klassischen Unterhaltsreinigung in Büros oder Verwaltungsgebäuden.

Der rechtliche Rahmen im Überblick

Neben der Biostoffverordnung und den TRBA-Regeln orientieren sich viele Berliner Labore an den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut zur Reinigung und Desinfektion von Flächen. Diese Empfehlungen unterscheiden ebenfalls nach Risikobereichen und geben Orientierung, welche Verfahren in welchem Umfeld angemessen sind. Akkreditierte Labore arbeiten zusätzlich nach Qualitätsnormen wie DIN EN ISO 15189 oder DIN EN ISO 17025, die auch Anforderungen an Reinraum- und Hygienemanagement enthalten.

Für Praxisinhaber und Laborleitungen heißt das in der Praxis: Ein Hygieneplan muss vorliegen, er muss den aktuellen Regelwerken entsprechen, und die tatsächliche Umsetzung muss nachvollziehbar dokumentiert werden – etwa durch Reinigungs- und Desinfektionspläne, die für das Personal einsehbar sind. Wird die Reinigung an einen externen Dienstleister vergeben, sollte dieser mit den einschlägigen Vorgaben vertraut sein und sie in seine Arbeitsabläufe integrieren.

Was ein Reinigungskonzept für Labore leisten sollte

Ein tragfähiges Konzept für die Laborreinigung berücksichtigt die besonderen Anforderungen des jeweiligen Fachbereichs – ob mikrobiologisches Labor, Zytologie oder Praxislabor einer niedergelassenen Arztpraxis. Dazu gehören in der Regel:

  • Flächendesinfektion von Arbeitsplatten, Geräteoberflächen und Handkontaktflächen nach dem jeweiligen Hygieneplan
  • Sachgerechte Entsorgung von Laborabfällen und Einwegmaterialien nach den geltenden Entsorgungswegen
  • Reinigung von Schleusen, Umkleide- und Sozialräumen, die häufig eigenen Hygieneanforderungen unterliegen
  • Bodenreinigung mit Verfahren, die für die jeweilige Bodenbeschaffenheit und Belastung geeignet sind
  • Regelmäßige Grundreinigung schwer zugänglicher Bereiche, etwa hinter Geräten oder in Abzügen
  • Nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

Wichtig ist außerdem die Wahl geeigneter Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Diese müssen zum jeweiligen Wirkspektrum passen und dürfen Materialien wie Edelstahl, Kunststoffoberflächen oder empfindliche Gerätefronten nicht beschädigen. Eine enge Abstimmung mit der Laborleitung hilft, hier die passende Auswahl zu treffen und Wechselwirkungen mit laufenden Analysen zu vermeiden.

Zusammenarbeit zwischen Labor und Reinigungsdienst

Reinigungspersonal, das in einem Labor arbeitet, sollte in die Hygieneregeln der jeweiligen Einrichtung eingewiesen werden – dazu zählen Verhaltensregeln beim Betreten sensibler Bereiche, der Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung und das Vorgehen bei Auffälligkeiten wie beschädigten Behältern oder unklar beschrifteten Proben. Feste Ansprechpartner auf beiden Seiten erleichtern es, Reinigungszeiten mit dem Praxis- oder Laborbetrieb abzustimmen, etwa außerhalb der Kernöffnungszeiten oder in Randstunden, wenn keine Proben verarbeitet werden.

Ebenso hilfreich ist ein regelmäßiger Austausch über Veränderungen im Laborbetrieb – neue Geräte, geänderte Arbeitsabläufe oder zusätzliche Räume wirken sich unmittelbar auf den Reinigungs- und Desinfektionsplan aus. Ein Reinigungsdienst, der diese Zusammenhänge kennt, kann frühzeitig auf Anpassungsbedarf hinweisen, statt starr an einem einmal festgelegten Plan festzuhalten.

Berliner Praxislabore und Facharztzentren stehen dabei vor der Aufgabe, medizinische Sorgfaltspflichten, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und den laufenden Betrieb miteinander zu vereinbaren. Eine klar strukturierte Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Reinigungsdienst für Praxen und Labore schafft dafür eine verlässliche Grundlage, auf der sich Hygienevorgaben in den Alltag integrieren lassen, ohne den Laborbetrieb zu stören. Ergänzend kann ein Blick auf das Facility Management sinnvoll sein, wenn neben der Reinigung auch technische Anlagen und Instandhaltung im Gebäude koordiniert werden sollen. Für ein unverbindliches Gespräch nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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Ihr Team von W & G Bau- und Facilitymanagement