Winterdienst Berlin: Räum- und Streupflicht jetzt planen
Es ist Ende August, die Berliner Straßen sind noch sommerlich warm, die Cafés haben ihre Tische draußen stehen, und trotzdem erreichen viele Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in diesen Wochen bereits die ersten Anfragen zum Winterdienst. Wer jetzt noch zögert, riskiert im November ohne festen Vertrag dazustehen und steht dann im Zweifel selbst mit Schneeschieber und Streugut vor der eigenen Immobilie. Dabei lässt sich die Räum- und Streupflicht mit etwas Vorlauf entspannt, rechtssicher und ohne Hektik organisieren.
Was die Räum- und Streupflicht in Berlin bedeutet
Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende von Straßen dafür verantwortlich, Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Glätte zu befreien. Die BSR kümmert sich um Fahrbahnen und viele Radwege, für den Gehweg direkt vor der eigenen Immobilie bleiben Eigentümerinnen und Eigentümer selbst zuständig. Fällt Schnee nach 20 Uhr, muss der Gehweg bis 7 Uhr am nächsten Morgen geräumt sein, sonntags und an Feiertagen bis 9 Uhr. Geräumt werden muss in der Regel ein mindestens ein Meter breiter Streifen, an Hauptverkehrsstraßen bis zu 1,5 Meter und in besonderen Fällen bis zu 3 Meter, etwa an stark frequentierten Kreuzungen oder vor öffentlichen Einrichtungen.
Wichtig für Berlin: Der Einsatz von Salz auf Gehwegen ist grundsätzlich untersagt. Ein Verwaltungsgericht hat diese Regelung 2026 erneut bestätigt, eine vom Senat geplante Ausnahme für extreme Wetterlagen wurde vorerst gestoppt. Erlaubt sind stattdessen abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Die Lagerung und rechtzeitige Beschaffung geeigneter, salzfreier Streumittel gehört zur Vorbereitung ebenso dazu wie die Personalplanung.
Wer die Pflicht verletzt, riskiert eine Ersatzvornahme durch das Ordnungsamt auf eigene Kosten sowie ein Bußgeldverfahren. Kommt es durch Glätte zu einem Sturz, drohen zusätzlich zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und im Ernstfall auch strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortliche Person. Gerade bei größeren Wohnanlagen oder Gewerbeobjekten mit viel Publikumsverkehr summiert sich das Risiko schnell über mehrere Eingänge und Zufahrten hinweg.
Warum sich die Planung jetzt lohnt
Viele Eigentümer denken erst beim ersten Frost an den Winterdienst. Dann sind die Kapazitäten vieler Anbieter in Berlin allerdings meist schon ausgeschöpft, und kurzfristig lassen sich Touren und Einsatzgebiete kaum noch sauber planen. Wer die Beauftragung stattdessen im Spätsommer oder Frühherbst angeht, profitiert gleich mehrfach: Verträge lassen sich in Ruhe verhandeln, Streugutlager können rechtzeitig aufgefüllt werden, und Zuständigkeiten zwischen Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft und Dienstleister sind vor dem ersten Schnee eindeutig geklärt. Gerade bei Objekten mit mehreren Eingängen, Zufahrten oder angrenzenden Gehwegabschnitten braucht die Einsatzplanung Vorlauf, damit im Ernstfall alle Flächen fristgerecht abgedeckt sind. Nehmen Sie am besten schon jetzt Kontakt zu uns auf, damit wir die Einsatzplanung gemeinsam mit Ihnen frühzeitig abstimmen können.
Als Hausmeisterdienst übernehmen wir für Berliner Eigentümer und Hausverwaltungen die komplette Organisation: von der Einsatzplanung über die Materialbevorratung bis zur lückenlosen Dokumentation jedes einzelnen Einsatzes.
Winterdienst für unterschiedliche Immobilientypen
Die Anforderungen an den Winterdienst unterscheiden sich je nach Immobilie deutlich. Bei einem klassischen Mehrfamilienhaus reicht oft ein einziger Gehwegabschnitt vor dem Hauseingang. Bürogebäude und Gewerbeobjekte bringen dagegen häufig mehrere Eingänge, Mitarbeiterparkplätze, Lieferzonen und Zuwegungen mit, die alle rechtzeitig vor Arbeitsbeginn frei sein müssen. Bei Objekten mit Publikumsverkehr, etwa Praxen oder Geschäften im Erdgeschoss, kommt hinzu, dass die Flächen über den ganzen Tag hinweg kontrolliert und bei Bedarf nachgearbeitet werden müssen. Eine gute Planung berücksichtigt deshalb nicht nur die Fläche selbst, sondern auch Nutzungszeiten, Zugänglichkeit für Fahrzeuge und die Frage, wie schnell ein Einsatz bei kurzfristigem Wetterumschwung realistisch möglich ist.
Worauf Sie bei der Beauftragung achten sollten
Nicht jeder Winterdienstvertrag deckt tatsächlich alle relevanten Punkte ab. Vor der Unterschrift lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf folgende Punkte:
- Klare Regelung der Einsatzzeiten, inklusive Wochenenden und Feiertagen
- Dokumentation jedes Einsatzes, etwa mit Zeitstempel und Fotonachweis
- Vertretungsregelung bei Ausfall des zuständigen Mitarbeitenden
- Verwendung zugelassener, salzfreier Streumittel gemäß Berliner Straßenreinigungsgesetz
- Erreichbarkeit bei kurzfristigem Wetterumschwung, etwa über einen Bereitschaftsdienst
Auch wenn die Räum- und Streupflicht an einen Dienstleister übertragen wird, bleiben Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung zu kontrollieren. Eine lückenlose Dokumentation der Einsätze schafft hier Sicherheit für beide Seiten. Im Streitfall lässt sich so nachweisen, dass der Winterdienst zuverlässig ausgeführt wurde.
Ob Wohnanlage, Bürogebäude oder Gewerbeobjekt: Ein gut organisierter Winterdienst ist Teil eines durchdachten Facility Managements und schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern vor allem vor vermeidbaren Unfällen auf Ihrem Grundstück.
Sie möchten wissen, welches Konzept zu Ihrer Immobilie passt? Sprechen Sie uns unverbindlich an.
Ihr Team von W & G Bau- und Facilitymanagement


